Kriegsverbrechergesetz gilt auch für die USA
Viktor Segovia | 19.03.2011 00:26 | Guantánamo | Anti-militarism | History | Terror War | Cambridge | Oxford
Kosovo 1990
Als primäre Quelle des internationalen Rechts ist das Urteil des Nürnberger Gerichtshofes im Verfahren gegen die hauptverantwortlichen Nazi-Kriegsverbrecher 1945-1946 völlig eindeutig. Unsere Führer reden zwar oft über dieses Urteil und loben es, aber sie haben es offenbar nicht gelesen. Dieser Internationale Gerichtshof hat nämlich folgendes erklärt:
“Einen Angriffskrieg zu entfesseln ist nicht nur ein internationales Verbrechen, es ist das schwerste internationale Verbrechen, das sich von anderen Kriegsverbrechen dadurch unterscheidet, dass es das gesamte Übel des Ganzen umfasst.”
In Nürnberg drängten die USA und Großbritannien auf die Verfolgung der Naziführer wegen Planung und Entfesselung eines Angriffskriegs. Der Richter des Obersten Gerichtshofs der USA Robert Jackson, Leiter der amerikanischen Anklagebehörde, stellte fest, „dass die Entfesselung eines Angriffskrieges ein Verbrechen ist, das durch keine politischen oder wirtschaftlichen Umstände gerechtfertigt werden kann.“ Er stellte weiters fest, dass „wenn bestimmte Verletzungen von Abkommen Verbrechen sind, es sich bei diesen um Verbrechen handelt, egal ob die USA oder Deutschland sie begehen. Wir sind nicht bereit, Strafgesetze gegen andere anzuwenden, die wir nicht gegen uns selbst genauso anwenden würden.“ ............ M E H R:

Walter J. Rockler (gest. 2002), Anwalt in Washington, war Ankläger im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal. Den obigen Text verfasste er als Leserbrief an die Chicago Tribune, wo er am 23. Mai 1999 erschienen ist.

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Viktor Segovia