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Europolitik als Simulation

Werner Schrammer | 14.09.2012 09:39 | Globalisation | History | Social Struggles | Cambridge | Oxford

Wie Demokratie zur Gaukelei wird ........ In Karlsruhe wurde der Weg freigegeben für den Beitritt der Bundesrepublik zum europäischen "Rettungswerk". Die deutschen Verfassungsrichter fanden den Fiskalpakt ganz ok, er demontiert ja auch, so scheint es gegenwärtig, nur die demokratischen Rechte der Parlamente in anderen Ländern, den Schmuddelkinderstaaten. Beim Europäischen Sabilitätsmechanismus ESM haben die Hüter des Grundgesetzes Vorbehalte angemeldet, die den Gang der Dinge aber nicht aufhalten werden, denn sie lassen sich in vertragsrechtlich dubiose protokollarische Erklärungen ummünzen. Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich nur vorläufig, die Hauptverhandlung kommt erst später. Für die politischen Realitäten hat diese dann allerdings keine Bedeutung mehr, und der mediale Effekt ist jetzt verbraucht.

Menschenmassen
Menschenmassen


Als "Schicksalsstunde" wurde der Auftritt in Karlsruhe in der veröffentlichten Meinung dargestellt, als solche war die juristische Mühewaltung simuliert. Die Bundeskanzlerin, der Mangel an politischem Berechnungsvermögen gewiss nicht vorzuwerfen ist, hat keineswegs befürchtet, die Verfassungsrichter würden sie ins Stolpern bringen. Sie kann jetzt einmal mehr auf Legitimation ihres europapolitischen Kurses verweisen. Zufrieden sind die Strategen der Regierungskoalition und der SPD wie auch der Grünen - die ganz große Koalition in Sachen Euro-"Rettung" ist verfassungsrechtlich abgesegnet. Nicht unzufrieden sind Anführer der Partei Die Linke, sie können ihre Klage als doch irgendwie wirksam hinstellen, weil das Bundesverfassungsgericht seinem "Ja" ein kleines "Aber" beigab.

Wenig beachtet wurde beim Echo auf die richterliche Entscheidung, dass diese, wie der Präsident des Gerichts es ausdrückte, die "Sinnhaftigkeit" der Europolitik gar nicht betrifft. Es handelt sich also möglicherweise um politischen Unsinn, der da vor sich geht - die Richter hatten nur zu entscheiden, ob und wie dabei die verfassungsmäßigen Spielregeln einzuhalten sind. ............. M E H R: von Arno Klönne ......  http://www.heise.de/tp/artikel/37/37628/1.html


Werner Schrammer