In re Guttenberg: Das Leben der Anderen ... Das Bundesverwaltungsgericht erklärt, wie man mit Untergebenen des Karl-Theodor zu Guttenberg umgeht, wenn sie sich dessen erdreisten, was ihr Vorgesetzter jetzt einfach weglächen will. Für den Minister ein schönes Wort zum Sonntag: Es handelt sich um ein schwerwiegendes Dienstvergehen, das die Kammer trotz zutreffender Würdigung der festgestellten Pflichtwidrigkeit zu milde geahndet hat. Eigenart und Schwere des Dienstvergehens sowie dessen Auswirkungen und das Maß der Schuld des Soldaten erfordern eine gravierende gerichtliche Disziplinarmaßnahme (Degradierung). Das Dienstvergehen hat erhebliches Gewicht, da der Soldat in soldatischen Kernpflichten versagt hat ...
Neben der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) kommt im militärischen Bereich der Wahrheitspflicht (§ 13 Abs. 1 SG) besondere Bedeutung zu, da eine Armee nicht geführt werden kann, wenn sich die Führung nicht auf die Richtigkeit der abgegebenen dienstlichen Meldungen, Erklärungen und Aussagen verlassen kann. Denn da solche Äußerungen nicht immer überprüft werden können, müssen auf ihrer Grundlage im Frieden und erst recht im Verteidigungsfall unter Umständen Entschlüsse von größter Tragweite gefasst oder wenn es um einen Leistungsnachweis im Rahmen eines Prüfungsverfahrens geht, Entscheidungen getroffen werden, die für den Studienabschluss und damit für die Personalplanung sowie die Verwendung von Soldaten von erheblicher Bedeutung sind. ... Erfüllt ein Soldat diese Erwartungen nicht, sondern täuscht er aus eigennützigen Beweggründen vorsätzlich seinen Dienstherrn, um ungerechtfertigt einen Vorteil zu erlangen, so stört er das dienstliche Vertrauensverhältnis nachhaltig und begründet ernsthafte Zweifel an seiner Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft. Wenn ein Soldat gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt er hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - ). Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, disqualifiziert sich regelmäßig durch ein solches Fehlverhalten als Vorgesetzter. .......
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2939-In-re-Guttenberg-Das-Leben-der-Anderen.html Präzedenzfall v.u. z. Guttenberg ! ........ BayVGH München, Urteil vom 04.04.2006, Az. 7 BV 05.388, Tz. 1 und 2 (Tatbestand): 1. Die Klägerin legte im Juli 1998 die Erste Juristische Staatsprüfung ab und reichte im Herbst 2000 bei der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg eine Dissertation zum Thema "Die geschichtliche Entwicklung des Jugendstrafrechts und des Erziehungsgedankens mit besonderer Berücksichtigung der Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht gemäß § 12 Nr. 2 JGG" ein. Der Erstgutachter bewertete die Dissertation mit Gutachten vom 4. Dezember 2000 mit der Note "cum laude", der Zweitgutachter vergab die Note "rite". Mit Urkunde vom 6. April 2001 verlieh die Beklagte der Klägerin den akademischen Grad eines Doktors der Rechte mit der Gesamtnote "cum laude". ............ Es muss ihm nicht nur der Doktorgrad aberkannt werden, sondern seine Chefin muss ihn zum Rücktritt auffordern. Nach erschwindeltem Lebenslauf mit als Berufserfahrung ausgewiesenen Praktika, einem Widerstandskämpfer in der Familie, der gar keiner war, Herumgeiere in Sachen Kunduz, Wehrpflicht und Gorch Fock und dem falschen Ehrenwort und nachhaltigen Lügen bezüglich seiner eindeutig abgekupferten Dissertation, obwohl er längst überführt war, liegt die Glaubwürdigkeit dieses Herrn bei exakt null. Ich frage mich, wie er nur eine einzige Bundestagsdebatte überstehen will, wenn die Oppositionsparteien ständig auf seine Verlogenheit anspielen. Einzig schade ist, dass es so lange gedauert hat, weil Spiegel, Focus, Zeit und FAZ diesen von den Amerikanern für höhere Weihen ausgewählten Mann so hochgeschrieben haben. (Push forward am 21.02.2011) .........
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2937-Praezedenzfall.html Causa Guttenberg: Kein Fußnotenproblem! ...........
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/2940-Causa-Guttenberg-Kein-Fussnotenproblem!.html Picture: ... der FALL Guttenbergs ! ........
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