§ 132 a StGB: Strafanzeige gegen Karl-Theodor von und zu Guttenberg / CSU Immenstadt, CSU Günzburg, CSU Marktoberdorf .... Es erstaunt mich zunehmend, dass von Guttenberg nun angesichts wahrer oder falscher Vorwürfe, er habe sich bereits vor der Titelverleihung Dr. genannt, ernsthaft behauptet, er habe den Dr.-Titel ab Verleihung befugt geführt. Wenn er ihn befugt geführt hatte, warum will er sich jetzt nicht mehr Dr. nennen? Das verstehe ich nicht. Ich verstehe es auch nicht, wie man einen durch Schwindel erworbenen Dr.-Titel befugt führen können soll, weshalb ich ja auch Strafanzeige erstatte:
http://die-volkszeitung.de/guttenberg/strafanzeige/00-entwurf-strafanzeige.html
Bei näherem Überlegen kommt mir allerdings der Verdacht, dass dem Karl-Theodor von und zu Guttenberg so massive Verstöße gegen die Grundregeln wissenschaftlicher Arbeit wohl tatsächlich nicht selbst unterlaufen wären: Wer gibt schon gern eine öffentlich einsehbare Dissertation ab, die im Grunde eine Zeitbombe ist, die jederzeit hochgehen kann? Noch dazu, wenn er selbst im Fokus öffentlichen Interesses steht und in besonderer Weise meint, einen guten Ruf zu haben, den er verlieren könne?
So blöd kann Karl-Theo meiner Überzeugung nach nicht gewesen sein, und so bleibt nur eine Erklärung: Er hat die Dissertationsarbeit gar nicht selbst geschrieben, sondern schreiben lassen, so dass es ihm selbst beim Korrekturlesen nicht auffallen konnte, dass ganze Textpassagen geklaut waren! Schreibt man selbst, dann weiß man es nicht nur, wenn man abgeschrieben hat, sondern es fällt einem auch bei jedem Korrekturlesen auf, wenn Passagen enthalten sind, die nicht auf eigenem geistigen Mist gewachsen sind! - Februar 23, 2011 von belljangler -
http://belljangler.wordpress.com/2011/02/23/%C2%A7-132-a-stgb-strafanzeige-gegen-karl-theodor-von-und-zu-guttenberg-csu-immenstadt-csu-gunzburg-csu-marktoberdorf/