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Die Tagesschau, Aufstacheln zum Angriffskrieg und die deutsche Politjustiz ... Der Paragraf 80a des deutschen Strafgesetzbuches lautet (
http://dejure.org/gesetze/StGB/80a.html): § 80a ... Aufstacheln zum Angriffskrieg ... Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Wie im Parteibuch in unzähligen Artikeln gezeigt wurde, verdreht die staatliche deutsche Tagesschau zum Konflikt in Syrien die Fakten seit Monaten in einer Weise, die geeignet ist, eine emotionale Kriegsstimmung in der Bevölkerung zu schüren. Dabei ist, wie Ulrich Deppendorf, der Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, selbst zugibt
http://www.tagesschau.de/inland/deppendorfswoche/deppendorfswoche1010.html , völlig klar, dass es aufgrund von Putins festem Veto im Sicherheitsrat in absehbarer Zukunft keine UN-Sicherheitsratsresolution geben wird, die irgendein militärisches Eingreifen in den internen Konflikt in Syrien von außen oder auch nur Wirtschaftssanktionen nach Kapitel 7 der UN-Charta legitimieren wird.