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BRD: Merkel vor Gericht?

Friedrich G. Lehmann | 06.05.2011 23:49 | Anti-militarism | Globalisation | Repression | Cambridge | Oxford

Angela Merkel mordserfreut: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Wegen dieser Äußerung hat der Hamburger Richter Heinz Uthmann die Bundeskanzlerin nach §140 StGB (Billigung von Straftaten) bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angezeigt. ....... Merkel, wir kriegen dich! ( Mitschrift Pressekonferenz: Pressestatement von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Tötung von Osama bin Laden, Mo, 02.05.2011  http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2011/05/2011-05-02-merkel-osama-bin-laden.html ) Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:  http://www.presse-link.de/pressemeldungen/278006/bundeskanzlerin-merkel-zum-tod-von-osama-bin-laden-278006/

Merkel und zu Guttenberg
Merkel und zu Guttenberg


Mit der Kommandoaktion gegen Osama bin Laden und seiner Tötung ist dem US-Militär ein entscheidender Schlag gegen Al Qaida gelungen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat US-Präsident Barack Obama ihre Erleichterung über diese Nachricht übermittelt.

§ 140 StGB lautet:

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 [unter anderm Mord und Totschlag, T:I:S] und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

1. belohnt oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Kommentar: Ich freue mich darüber, dass es bisher nicht gelungen ist, Merkel zu töten. So bleibt mir wenigstens die Hoffnung, daß die Kanzlerin wegen Billigung und vor allem wegen Begehung von Straftaten, zu allererst der Führung eines und der Unterstützung mehrerer Angriffskriege, eines Tages doch noch für den Rest ihres Lebens hinter Gitter kommt. T:I:S, 3. Mai 2011

Nachtrag: „Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten.“ Wegen dieser Äußerung hat der Hamburger Richter Heinz Uthmann die Bundeskanzlerin nach §140 StGB (Billigung von Straftaten) bei der Hamburger Staatsanwaltschaft angezeigt. ( Hamburger Richter zeigt Kanzlerin Merkel an!  http://www.mopo.de/hamburg/politik---wirtschaft/hamburger-richter-zeigt-kanzlerin-merkel-an-/-/5067150/8413664/-/index.html )

Ich bin gespannt, mit welcher Rabulistik die Staatsanwaltschaft schon den Eintritt in die Beweisaufnahme ablehnen wird. Oder sie ermittelt und stellt das Verfahren ein. Doch mit welcher Begründung? ........... Mehr:  http://www.steinbergrecherche.com/deutschekrieger.htm#Nachtrag /  http://principiis-obsta.blogspot.com/2011/05/merkel-vor-gericht.html
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Kommentar zu Guttenberg: Vernichtendes Urteil .......... Evident. Grob. Verletzt. Bei jedem Wort ist es, als beförderten die Professoren von der Uni Bayreuth das Elaborat zu Guttenbergs, das ihnen zur Prüfung vorlag, angewidert in den Papierkorb. ........  http://www.fr-online.de/politik/meinung/vernichtendes-urteil/-/1472602/8417452/-/

Picture: Presseclub am Sonntag im ARD. Thema: Die Kanzlerin in Turbulenzen – Merkel und der Rummel um Guttenberg
~ 22. Oktober 2010 ... Wer hat Angst vorm Adelsmann? Seit Tagen brodelt die Berliner Gerüchteküche, und Verteidigungsminister zu Guttenberg wird als Hoffnungsträger für das Kanzleramt gehandelt.  http://soldatenglueck.de/2010/10/22/45386/presseclub-am-sonntag-im-ard-thema-die-kanzlerin-in-turbulenzen-merkel-und-der-rummel-um-guttenberg/

Friedrich G. Lehmann


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