In wöchentlichem Takt kann man auf die nächste Meldung eines Videos warten. Werden diese eigentlich noch der Öffentlichkeit gezeigt, nachdem sich die ganze Nation über die ersten in diesem Jahr aufgetauchten lustig gemacht hat?
Die Bestrafung von vermuteten, unterstellten Gedanken unter dem Vorwand der Vorbereitung einer Straftat, die noch gar nicht vorbereitet geschweige denn ausgeübt wurde, ist mit gesundem Menschenverstand gar nicht vorstellbar in einer Demokratie.
In einer Diktatur sieht das schon anders aus, da ist es üblich, Missliebige durch die Justiz oder Polizei aus dem Verkehr zu ziehen.
Gründe sind da schnell erfunden, jeden kann es auf diese Weise treffen, der dem Regime nicht ins Konzept passt.
Aber bei uns, hier in Deutschland?
Das "Gesetz zu Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" soll das zukünftig ermöglichen.
Am Mittwoch, den 22. April 2009, erfolgte eine Anhörung des Rechtsausschusses zu diesem Gesetz und die teilnehmenden Experten äusserten sich in der Mehrzahl positiv zu dem Vorhaben.
Pressemitteilung des Bundestages vom 22.April 2009 (Auszug)
Der von der Bundesregierung (16/12428) übernommene Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (16/11735) zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten stößt bei Experten im Wesentlichen auf Zustimmung.
"Durch das neue Gesetz würden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit den frühzeitig gewonnenen Informationen könne eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr vorgenommen und das Ziel der Verhinderung schwerster Gewalttaten besser erreicht werden." sagte Klaus Michael Rogner.
Er wies darauf hin, dass in den ersten Monaten dieses Jahres die deutschen Sicherheitsbehörden im Bereich des islamistischen Terrorismus eine rasante Zunahme von Ausreisen beobachtet hätten. Den Sicherheitsbehörden des Bundes lägen derzeit Informationen zu zahlreichen Personen mit Deutschland-Bezug vor, die sich in einem islamistischen-terroristischen Ausbildungslager aufgehalten haben sollen. Zum Teil existierten konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung sprächen. Besondere Sorgen bereiteten jene Personen, die sich derzeit im Ausland aufhielten. Sie würde eine erhebliche Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland bergen, da sie entweder für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern oder für einen beabsichtigten Anschluss an kämpferische Auseinandersetzungen ausgereist seien.
Drei Sachverständige plädierten gegen die Absicht der Koalitionsfraktionen. Katrin Gierhake von der rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, meinte, in der jetzigen Fassung sei der Gesetzentwurf rechtsstaatlich nicht haltbar und dürfte nicht umgesetzt werden.(1)
Gegen jeden deutschen Bürger im Land oder einer, der, angenommen zu einer Abenteuertour oder Rundreise, in ein "verdächtiges" Land reist, zumal wenn er männlich und jung ist, kann nach diesem zukünftigen Gesetz ermittelt werden, bis seine Unschuld bewiesen ist. Bloss wie macht er das, seine Unschuld beweisen? Kann man seine Gedanken lesen? Wie wird er nach diesem Gesetz verurteilt werden können?
Jedes Kind wird auf diese Frage völlig richtig antworten: "Das geht nicht!"
Wenn die Bundestagsabgeordneten dieses Mal wieder einmal alles ohne Nachzudenken durchgehen lassen, sind sie dann nicht selbst gedankenlose Gedankenverbrecher, Scharlatane, weil sie damit mit diesen ihren schmutzigen Gedanken die "schmutzigen" Gedanken anderer Leute vorgeben zu wissen?
Man macht sich schuldig an zukünftigen Verhaftungen von Bürgern, denen man erst einmal alles unterstellen kann - ihre Gedanken, versteht sich. Diese sitzen dann in Untersuchungshaft und müssen die Unschuld ihrer Gedanken beweisen.
Vielleicht sind BND und BKA inzwischen zu Hellsehern und Telepathen mutiert, zu Esoterikern - die Terroristen in Gedanken aufspüren! Das wäre ein Grund mehr, sich von ihnen zu trennen und andere Lösungen in einer Demokratie zu finden. Betreiben sie möglicherweise eine Art von Verschwörungstheorie, eine gegen das eigene Volk, dass sie zu beschützen vorgeben?
Esoterik (von altgriechisch ?s?te????? esoterikós „innerlich“) ist in der ursprünglichen Bedeutung des Begriffs eine für einen begrenzten „inneren“ Personenkreis bestimmte philosophische Lehre, im Gegensatz zu Exoterik als öffentlichem Wissen. Andere traditionelle Wortbedeutungen beziehen sich auf einen inneren, spirituellen Erkenntnisweg, etwa synonym mit Mystik, oder auf ein „höheres“, „absolutes“ Wissen. Daneben wird der Begriff in freier Weise für ein breites Spektrum verschiedenartiger spiritueller und okkulter Lehren und Praktiken gebraucht.(4)
Anstatt über das Paradoxe dieses Gesetzes zu lachen und als Witz abzutun, wird ernsthaft darüber debattiert.
Wird dieses Gesetz vom Bundestag verabschiedet, ist Deutschland ganz offen zur Diktatur geworden und kann sich in entsprechende Staaten einreihen.
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)" vom 24.April 2009
Der Rechtsausschuß des Bundestages beriet am Mittwoch, den 22.04.09, das von CDU/SPD eingebrachte "Gesetz zu Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten"1 . Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)" bewertet diesen Gesetzentwurf, der bereits am 29. Januar 2009 in erster Lesung in Parlament diskutiert wurde, sehr kritisch und fordert das Bundesjustizministerium und die Regierung auf, den Entwurf zurückzuziehen.
Das Aktionsbündnis stellt die Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen und ihre Notwendigkeit infrage. Darüber hinaus stellt dieser Vorstoß nach Ansicht des Aktionsbündnisses ein nicht unerhebliches Potenzial zur Unterwanderung des Rechtsstaats durch schleichende Entwertung der Unschuldsvermutung dar. Weiterhin steht die strafrechtliche Verfolgung von Ideen und Kommunikation in klarem Widerspruch zu Meinungsfreiheit, Bildungsfreiheit und Religionsfreiheit. Darüber hinaus hält das Aktionsbündnis den Gesetzesentwurf als einen weiteren Versuch, den Ermittlungsbehörden eine "Carte blanche" zur Überwachung beinahe beliebiger Personenkreise quasi ohne handfeste Verdachtsmomente.
Sprecher Dr. Andreas Kerzmann vom "Aktionsbündnis Freiheit statt Angst" erklärt: "Das Bundesjustizministerium überschreitet mit diesem Gesetzesentwurf Grenzen, die bis dato vom Gesetzgeber zu Recht unangetastet geblieben sind. Ideen, Kommunikation und Bildung unter kaum definierbaren Umständen zu kriminalisieren ist für diese Gesellschaft untragber."
Unter den Gesichtspunkten der Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger Deutschlands kann dieser Gesetzentwurf nur schädlich sein. Hinzu kommt, das von Experten die juristische Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Regelungen sehr kritisch bewertet wird.
"Herr Ziercke vom BKA will wegen ca. 140 Menschen, die angeblich in den letzten 10 Jahren in sog. "Terrorcamps" waren, ein Gesinnungsstrafrecht samt Präventivhaft quasi auf Basis von mehr als vagen Verdachtsmomenten installieren. Das kann und darf unser Rechtsstaat nicht hinnehmen!", meint Ricardo Cristof Remmert-Fontes vom Aktionsbündnis, der der Anhörung im Bundestag beiwohnte und ergänzt: "Wenn diese 140 Personen bekannt sind und offenbar permanent gut überwacht, dann zeigt doch gerade dies, wie effektiv der Rechtsstaat funktioniert, sodaß er frühzeitig eingreifen kann, wenn diese Menschen tatsächlich die Vorbereitung eines Verbrechens beginnen."
Das Ziel des Entwurfs ist, drei weitere Straftatbestände zu schaffen, um Vorbereitungshandlungen von terroristischen Gewaltakten „noch gezielter strafrechtlich erfassen zu können“2 . Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)" ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Verschärfungen des bestehenden Staatsschutzstrafrechts nicht effektiv sind, da sie weder eine abschreckende Wirkung entfalten, noch juristisch umsetzbar sind. Weiterhin besteht aus unserer Sicht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da das bereits vorhandene Instrumentarium vollkommen ausreicht, um sowohl die Vorbereitungshandlungen strafrechtlich zu erfassen als auch den Straftäter, der einzeln und „ohne Bezug zu einer terroristischen Vereinigung“ 3 arbeitet.
Darüber hinaus schränkt dieser Entwurf die Bürgerrechte jedes Einzelnen massiv ein, indem durch die Hintertür die die Möglichkeit zur „Gesinnungsjustiz“ durch juristisch kaum nachweisbare Absichtsbedingungen geschaffen wird. Der Entwurf geht sogar so weit, Informationsaustausch, Kommunikation, Ausbildung und letztendlich Meinung zu kriminalisieren, indem die Absicht, eine Tat zu begehen ausreicht, um alltägliche Handlungen unter Strafe zu stellen. Das richtige Ziel der Vereitelung terroristischer Gewaltakte rechtfertigt unserer Meinung nach nicht einen solchen Einschnitt in die Freiheitsrechte der deutschen Bürger und steht in krassem Widerspruch zum Geist unserer Verfassung.
Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)" stellt die Effektivität der Maßnahmen infrage:
Ist zu erwarten, dass eine Kriminalisierung der Planungshandlungen eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Einzeltäter hat? Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ meint: Nein, denn die klar umrissene Zielgruppe fanatisierter Mörder ist bereit, das eigene Leben aufs Spiel zu setzen, um die eigenen Ziele zu erreichen. Ob eine Freiheitsstrafe hier abschreckende Wirksamkeit entfalten kann, ist mehr als fraglich.
Wird die Kriminalisierung der Informationsbeschaffung die Vorbereitung einer solchen staatsgefährdenden Gewalttat unterbinden? Nein, denn die für solche Taten notwendigen Informationen sind bereits Bestandteil des Allgemeinwissens und in Lehrbüchern der Schulen und Universitäten problemlos auch nach der Novelle legal verfügbar. Weiterhin reicht es aus, Informationen von einer beispielsweise dschihadistischen Webseite auf eine unverfängliche Seite zu verlagern, um den Nachweise des Vorsatzes zu vereiteln und die Wirksamkeit der Maßnahmen verpuffen zu lassen.
* Wird die Kriminalisierung der Kommunikationswege die Vorbereitung solcher Taten erschweren? Nein, denn das Internet ist zwar einfach zu bedienendes und insbesondere einfach zu überwachendes Medium, so lange ein Bürger dieses ohne Argwohn verwendet. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die bereits für jeden verfügbaren und sehr einfach technisch umsetzbaren Möglichkeiten zur Verschlüsselung von Informationen und zur Verschleierung von Kommunikationswegen diesen Ansatz sofort ad absurdum führen, indem die Überwachbarkeit dadurch fast vollständig eliminiert wird. E-Mail-Verschlüsselung ist heutzutage keine Zauberei mehr.
Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ stellt auch infrage, dass die zusätzlichen Straftatbestände das Instrumentarium des Staatsschutzes verbessern. Die Vergangenheit zeigt, dass die Ermittler glücklicherweise schon jetzt durchaus in der Lage sind, potenzielle Attentäter aufzuspüren und Attentate zu verhindern. Das gibt auch die Pressemitteilung des BMJ zu: „Nicht zuletzt auch dank des engagierten Einsatzes der Sicherheitsbehörden ist es gelungen, geplante Anschläge in Deutschland bislang zu vereiteln.“4 Unter diesem Eindruck erscheint der von Frau Bundesjustizministerin Zypries als dringlich eingestufte Handlungsbedarf sehr fraglich.
Das bestehende, durch das Strafgesetzbuch definierte Instrumentarium reicht aus, um Gewaltverbrecher zu verfolgen, aber auch um das Bauen von Bomben, den Besitz von Waffen und weitere Vorbereitungshandlungen zu bestrafen. Weitergehende Straftatbestände sind weder notwendig noch sinnvoll. Insbesondere das Argument, dass Einzeltäter ohne Bindung zu einer Terrororganisation mit Hilfe der vorgeschlagenen Instrumente besser erfasst werden, ist vor dem Hintergrund der bestehenden rechtsstaatlichen Mittel nicht haltbar.
Unsere Hauptkritik besteht aber darin, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte mit sich bringt, die weder in irgendeinem Verhältnis zum erwartbaren Nutzen steht, noch den Grundsätzen des deutschen Rechtsstaats genügen. Die Kriminalisierung von Vorbereitungshandlungen unter der Zuhilfenahme von Vorsätzen und Absichten wird sowohl die Staatsanwaltschaft als auch den jeweils Verdächtigen vor massive Probleme in der Beweisführung bringen. Ein Verdächtiger, gegen den Indizien sprechen, der aber tatsächlich unschuldig auch im Sinne der angestrebten Neufassung des Staatsschutzstrafrechts ist, wird keine Möglichkeit haben, das Gegenteil zu beweisen, denn die Nichtexistenz des Vorsatzes lässt sich kaum aus dem Kopf desjenigen extrahieren. Das ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Funktionsweise des deutschen Rechtsstaats, der immer noch von der Unschuldsvermutung ausgeht und ausgehen muss.
Darüber hinaus bereitet der Gesetzentwurf den Boden für politische Straftatbestände, indem Vorsätze zum eigentlichen Gegenstand der Strafverfolgung werden. Politische Ziele sind zwangsläufig Absichtserklärungen. Das Gesetz regelt zwar, dass staatsgefährdende Absichten in Verbindung mit einer Gewalttat zugrunde liegen müssen, um in anderem Kontext harmlose Vorbereitungshandlungen strafbar zu machen. Aber das Gesetz regelt nicht, was eine staatsgefährdende Absicht ist. Um eine Polemik zu gebrauchen: Ist eine Parteigründung, die das Ziel hat, die Macht zu übernehmen, eine staatsgefährdende Aktion? Und wie viel Gewaltabsicht ist notwendig, um dieses Gesetz greifen zu lassen?
Weiterhin verwehrt der Gesetzentwurf einem potenziellen Gewalttäter die Möglichkeit, als vernunftbegabter Mensch während der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat die eigene Meinung zu ändern und sich gegen die Ausführung der Tat zu entscheiden. "Vorbereitende Überlegungen" im Vorfeld einer Vorbereitungshandlung zu einer Tat führen nicht zwingend zu ihrer Ausführung. Die Vor-Verurteilung einer solchen Tat kommt einer Kriminalisierung von Gedanken gleich und kann nicht mit den im Grundgesetz verankerten Rechten der Bürger vereinbar sein.
Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ ist der Meinung, dass der Staat seinen Bürgern gegenüber eine Schutzpflicht hat und die notwendigen Mittel braucht, um dieser Schutzpflicht nachzukommen. Trotzdem kann ein Staat seine Bürger nicht vor allen Eventualitäten schützen. Dies zum Ziel des Staates zu machen muss unweigerlich zur vorbeugenden Allgemeinüberwachung führen, in der jeder einzelne Bürger ein potenzieller fanatisierter Gewalttäter ist. Wohin die Überwachung und Bespitzelung der Bürger eines Staates führe, hat die jüngere und jüngste deutsche Geschichte bereits eindrucksvoll gezeigt. Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ wehrt sich gegen Konzepte, die uns in diese Richtung manövrieren.
Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ betont, dass die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewahrt bleiben muss. Welche Sicherheit will der Staat erreichen, welche Rechte muss man dafür einschränken? Stimmt die Balance? Die "Aktion Freiheit statt Angst e.V. (i.Gr.)“ glaubt, dass diese im vorgelegten Gesetzentwurf nicht stimmt. Die Abwägung zwischen Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern gekoppelt mit der Einschränkung der Grundrechte (insbesondere der Freiheitsrechte) und dem Lebensrisiko, das jeder Mensch trägt, darf nicht in der Abschaffung der Freiheitsrechte enden. „Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ Dieser Satz von Benjamin Franklin ist heute aktueller denn je. Der Staat kann und muss vor vielem schützen, aber ein vollständiger Schutz ist unmöglich und die Suggestion dessen ein gefährliches Spiel mit dem Vertrauen der Bürger in ihre Ordnungsmacht. (2)
Niemals lässt sich ein Volk von seiner Regierung die Gedanken verbieten und sich dafür verurteilen. Und die zur Freiheit erst recht nicht, trotz aller Schikanen und Repressalien.
Es gilt immer noch das jahrhundertealte Motto: Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten?
Um 1780 wurde der Text zum ersten Mal auf Flugblättern veröffentlicht. Im Zeitraum zwischen 1810 und 1820 entstand die Melodie dazu, und das Lied wurde in der Sammlung "Lieder der Brienzer Mädchen" in Bern gedruckt. Im Jahr 1842 wurde das Lied in "Schlesische Volkslieder" von Hoffmann von Fallersleben und Ernst Richter veröffentlicht, diese letzte Version stammt von Hoffmann von Fallersleben. Die grundlegende Philosophie ist bereits aus der Antike bekannt. Das Kernmotiv des späteren Liedtextes findet sich schon im 13. Jahrhundert unter anderem bei Freidank (Bescheidenheit, 1229) (3)
Fassung um 1800
1. Beleget den Fuß
Mit Banden und mit Ketten
Daß von Verdruß
Er sich kann nicht retten,
So wirken die Sinnen,
Die dennoch durchdringen.
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei.
2. Die Gedanken sind frei
Wer kann sie erraten?
Sie fliehen vorbei
Wie nächtliche Schatten;
Kein Mensch kann sie wissen,
Kein Kerker verschließen
Wer weiß, was es sei?
Die Gedanken sind frei.
3. Ich werde gewiß
Mich niemals beschweren,
Will man mir bald dies,
Bald jenes verwehren;
Ich kann ja im Herzen
Stets lachen und scherzen;
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei
4. Ich denk was ich will
und was mich erquicket,
Und das in der Still
Und wenn es sich schicket;
Mein Wunsch und Begehren
Kann Niemand mir wehren;
Wer weiß was es sei?
Die Gedanken sind frei.
5. Wird gleich dem Gesicht
Das Sehen versaget,
So werd ich doch nicht
Von Sorgen geplaget.
Ich kann ja gedenken,
Was soll ich mich kränken?
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei.
6. Ja fesselt man mich
Im finsteren Kerker,
So sind doch das nur
Vergebliche Werke.
Denn meine Gedanken
Zerreißen die Schranken
Und Mauern entzwei:
Die Gedanken sind frei.
Autor: petrapez, Samstag, 25. April 2009, 03:12 .... http://www.radio-utopie.de/2009/04/25/Gesetzesentwurf-zum-Staatsschutzstrafrecht-Freifahrschein-in-die-Diktatur
-
Artikel zum Thema:
24.04.2009 Heute wieder Terrorpornografie in der Staatspresse
http://www.radio-utopie.de/2009/04/24/Heute-wieder-Terrorpornografie-in-der-Staatspresse
01.02.2009 "Video-Terroristen": Exekutive und Konzernmedien starten Angst-Offensive zur Beeinflussung der Bundestagswahlen
http://www.radio-utopie.de/2009/02/01/Video-Terroristen-Exekutive-und-Konzernmedien-starten-Angst-Offensive-zur-Beeinflussung-der-Bundestagswahlen
24.12.2009 Freiheit in Ketten
http://www.radio-utopie.de/2008/12/24/Freiheit-in-Ketten
Quellenangabe:
(1) http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_117/03.html
(2) http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/presse/pressemitteilungen/222-pm-gesetzesentwurf-zum-staatsschutzstrafrechts-hoehlt-als-qcarte-blancheq-den-rechtsstaat-aus-240409
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Die_Gedanken_sind_frei
(4) http://de.wikipedia.org/wiki/Esoterik
Kommentatorinnen: "Niemals lässt sich ein Volk von seiner Regierung die Gedanken verbieten und sich dafür verurteilen. Und die zur Freiheit erst recht nicht, trotz aller Schikanen und Repressalien."
Leider ist das nicht die ganze Wahrheit.
Massenmedien und Massenverdummung beinflussen und formen eben genau jene "Gedanken". Von "Freiheit der Gedanken" kann schon bei deren Entstehung keine Rede mehr sein.
Wie auch in früheren Zeiten, in denen sich Diktaturen und totalitäre Systeme entwickelt haben, wird es auf einen kleinen Anteil der Bevölkerung ankommen, der gegen "Gehirnwäsche" weitesgehend resistent ist, die Fahne der Freiheit hoch zu halten.
Nur für diese Gruppe sind die Repressalien gedacht. Für jene, die demonstrieren, sich anketten an Gleise, Häuser und Fabriken besetzen, zu Widerstand aufrufen und wirkliche Veränderungen herbeizuführen gedenken ....
Für alle Anderen gilt, dass die "Schere im Kopf" ebenso "glücklich und frei" macht, wie die Durchtrennung des corpus callosum in der Psychochiugie.
Wie anders hätten sich die Zustände bis zur heutigen Kulminanz entwicklen können, wenn nicht auf dem Boden einer stumpfsinnigen, retardierten Masse?
"....gab es dagegen immer Widerstände gegen diese Unterdrückung, Erfolge und Niederlagen im Kampf um die Freiheit.
Nie haben freiheitsliebende Menschen aufgehört zu hoffen, dass ihr scheinbar aussichtsloser Kampf erfolgreich sein würde. Dieser Kampf wird seit Jahrtausenden geführt."
Ich gebe dir recht, deshalb geht der Einsatz dieser Menschen gegen Unterdrückung von Oben seit unzähligen Generationen aufs Neue und es wird sofort wieder versucht, erreichte Errungenschaften rückgängig zu machen.
Wir leben jetzt in einer Rebublik und müssen diese verteidigen.
Langfristig gesehen besteht diese Hoffnung auf ein Aufwachen der breiten Masse in der Verbreitung und dem Zugang zu Informationen, um sich ein Bild über die Zusammenhänge machen zu können. Diese gesetzlichen Angriffe auf das Internet zeigen, das jetzt eine neue Qualität erreicht ist und sich die Regierungen in die Hose machen.
Ausser politisch Interessierten bilden sich über das Netz andere human ausgerichtete Gruppen, die zuvor nur lokal agierten und tauschen sich weltweit aus.
Die "Verdummung" durch die Poliltik gestaltet sich zunehmend schwieriger.
Die Zensur des Internets spricht Bände, freie Worte und Gedanken zu verhindern im Interesse der Propaganda von oben.
Wieder einmal steht alles "auf Messers Schneide".
Leider, leider ist das Wohl genau das größte Problem und ich möchte, mit Verlaub sogar noch weiter gehen. Die Manipulation findet in jedem Bereich unseres Lebens statt. Die Voraussetzungen dafür, daß die Massenmedien ihre letzte Arbeit tun können, also mit Hilfe der Kenntnis ums Universum und des Mißbrauchs von Energien und Frequenzen, einen ständigen Schleier der Verwirrung in unsere Gehirne zu setzen, beginnt bereits in der Schwangerschaft. Über die sogenannten Vorsorgeuntersuchungen, die natürlich mit den verschiedensten Imfungen begleitet werden, über die Krippe, den Kindergarten, die Vor-Grund- und Oberschule und dann schließlich im individuellen Erwachsenenleben. Gezielte Vergiftungen in Trinkwasser, Atemluft, Nahrungsmittel und vor allem Genußmittel halten die ganze Sache dann bis ans Lebensende aufrecht. Seit dem Anbruch des technologischen Zeitalters, womit die Kirche als Oberkonditionierungsapparat nach und nach abgelöst wurde, ist dies natürlich um so einfacher. Diese Menschen wissen alles was man als Mensch über die Zusammenhänge des Universums wissen kann. Und genau das ist der Grund warum sie gezwungen sind die "Böse Seite" der Medaille ständig oben zu halten. Sie wissen ganz genau, daß es nicht anders geht. Und deshalb müssen sie uns die ganze Zeit davon abhalten diese einfache Tatsache zu erkennen. Würden wir, oder sagen wir der größte Teil der Menschheit dies tun, würden sich Gedanken solcher Art manifestieren, dann würden all die WENIGEN! die sich dagegen stellen hinweg gefegt werden wir Papier.
Das Übermaß an Informationen ist, womit ich in keinster Weise sagen will, daß ich die Arbeit der Schreiber im ganzen Internet nicht zutiefst bewundere, ist auf beiden Seiten gleich groß. So scheint es doch an uns, die Grundvoraussetzung, das Verständnis und das Annehmen dessen, in jedem Einzelnen von uns, erst einmal als Notwendig zu betrachten. Dann kommt die Bereitschaft nach Wahrheit zu streben und Informationen auch hinterfragen zu können, von ganz alleine.
(´tschuldiung ihr bösen Jungs, wenn ick euch da an ´Arsch jegriffen habe...) ... http://www.radio-utopie.de/2009/04/25/Gesetzesentwurf-zum-Staatsschutzstrafrecht-Freifahrschein-in-die-Diktatur
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Internet-Sperrgesetz: Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich ..... Der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zu den umstrittenen Internetsperren ist verfassungsrechtlich höchst bedenklich, meinen Juristen. ...... http://www.gulli.com/news/internet-sperrgesetz-entwurf-2009-04-24/
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Picture: WEIMARS ENDE - STURZ IN DEN RUIN, ... den Abgrund. Die Weimarer Republik traf der Schock schwer. Doch erst die Deflationspolitik der Regierung Brüning wurde Deutschland zum Verhängnis - und ebnete Adolf Hitler den Weg. ...... http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/68/63/dokument.html?titel=STURZ+IN+DEN+RUIN&id=55573686&top=SPIEGEL&suchbegriff=potsdamer+konferenz&quellen=&qcrubrik=politik
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