* Einleitung - schon hier wurden keine eigenen Worte gefunden.
* Durchgehendes 8-Seiten-Plagiat sowie Fragmente auf weiteren 27 Seiten aus einer Quelle, samt übernommener Gliederung: S. 102-110
* Durchgehendes 5-Seiten-Plagiat eines Artikels von Oliver Burgard in der ZEIT: S. 53-57
* Doppelplagiate - Nutzung eines Plagiats an mehreren Stellen: Seiten 196 + 264 sowie 276 + 288 als auch 299 + 316
* Entfernung der Initialen eines Autors in den Quellen des Originals
* Löschung der im Original bereits vorhandenen Quellenangaben
* Der Webauftritt der US-Botschaft dient als ungenannte Quelle.
* Übersetzungsplagiat - mehr als sechs Seiten lang wurde Satz für Satz aus einem Artikel aus "Foreign Policy" übersetzt, ohne die Herkunft offenzulegen (362-363, 363-364 und weitere).
* Hausarbeit eines Erstsemesters - die Bitte, das Urheberrecht zu beachten, wird ignoriert.
* Teile eines Hefts der "Informationen zur Politischen Bildung" werden an mehr als 20 Stellen zum Teil wörtlich uebernommen.
* Übernommene Rechtschreibfehler ("Californien", "Direkten Demokratie", "Aus vielem eines")
* Übernahme eines Fazits: Der Historiker Hagen Schulze entwickelt die Perspektiven seiner Denkschrift. Der Dissertant übernimmt wörtlich, abgesehen von Verschleierungen.
* Der Amtsvorgänger Rupert Scholz bleibt als Urheber dieses Gedankens ungenannt, ebenso wie sein ehemaliger Parteivorsitzender und bay. Ministerpräsident Edmund Stoiber für diesen.
* typisches Beispiel für die Anpassung des Originaltextes an den eigenen Duktus
* Eine mehr als eine Seite lange Passage voll starker persönlicher Wertungen wird wortgleich aus einem NZZS-Artikel übernommen.
* Die nicht-ausgewiesenen Übersetzungen erscheinen im Moment zahllos.
* Sieben aufeinanderfolgenden Seiten (Seite 324-330) eines unausgewiesenen Autors.
* Abschnitte IV.1.a.aa) und IV.1.a.bb) beruhen fast vollständig auf zwei nicht ausgewiesenen Übersetzungen aus dem Englischen: Vile 1991 und "The Century Foundation" 1999
* Übernahme eines Fazits: Der Dissertant übernimmt nahezu wörtlich eine komplette Seite Fazit (gutes Beispiel für Fußnoten, die in irreführender Weise auf die Quelle verweisen).
* Auch Teile des Nachworts halten sich in Duktus und Wortwahl sehr eng an eine nicht ausgewiesene Vorlage. Ein Beispiel für die Verschleierung des Quelltextes ...... http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/PlagiatsKategorien#Verschleierung
>>> M E H R: http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Herausragende_Fundstellen# <<<
p.s.: Justiz ... § 132a Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ...... http://bundesrecht.juris.de/stgb/__132a.html .... Last not least: Schummeldissertationen in der Union - Gestern Kasper, heute Guttenberg .......... http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gestern-kasper-heute-guttenberg/